Zur Assetriva-Startseite
B2B-SaaS-Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die entgeltliche Nutzung der Assetriva-Standardsoftware. Individualentwicklung, Migration, besondere Service-Level und API-Zugänge werden nur durch ein separates Angebot Vertragsbestandteil.

Stand: 30. Juli 2026Version: assetriva-agb-2026-07-30

Ausschließlich für Unternehmen

Assetriva kann nur von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gebucht werden. Ein Vertrag mit Verbrauchern wird nicht angeboten.

§ 1

Geltungsbereich und Kundenkreis

Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung der von JOOSN GbR – König Hanzlik Schöniger GbR, Beuerlbacher Hauptstraße 31, 74564 Crailsheim („JOOSN“) betriebenen Softwareplattform Assetriva. Der buchende Unternehmer wird nachfolgend „Kunde“ genannt.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn JOOSN ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.

Für individuell programmierte Oberflächen, Datenmigrationen, Beratungsleistungen, Schulungen, externe Schnittstellen und Partner-API-Zugänge gelten ergänzende Angebote oder Zusatzvereinbarungen. Eine öffentlich nutzbare API oder ein Recht zur Weitervermietung ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet.

§ 2

Vertragsschluss

Die Registrierung eines persönlichen Kontos und die technische Anlage eines Firmenarbeitsbereichs sind vorbereitende Schritte und begründen für sich allein noch kein entgeltliches Abonnement.

Die Darstellung von Paketen und Preisen ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er im Stripe-Checkout das Paket, die Laufzeit und die Zahlungsart bestätigt, diese AGB einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags akzeptiert und die Bestellung absendet. Der Vertrag kommt zustande, sobald JOOSN die Buchung bestätigt oder die gebuchten Module freischaltet.

Der handelnde Nutzer sichert zu, für den angegebenen Kunden vertretungsberechtigt oder entsprechend bevollmächtigt zu sein. Eingabefehler können vor Absenden im Checkout korrigiert werden. Die Bestelldaten und Annahme werden elektronisch protokolliert.

§ 3

Leistungsumfang, Pakete und Testphase

JOOSN stellt Assetriva für die Vertragsdauer als browserbasierte Software und mobile Progressive Web App bereit. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem im Checkout gewählten Paket, der dort angezeigten Paketbeschreibung, freigeschalteten Zusatzfunktionen und etwaigen individuellen Vereinbarungen.

  • „Vermietung“ umfasst die im Paket ausgewiesenen Funktionen für Geräte, Verfügbarkeit, Mietvorgänge, Übergaben und Abrechnung.
  • „Aufträge“ umfasst die im Paket ausgewiesenen Funktionen für Baustellen, Dienstleistungen, Rapporte, Zeiten, Material und Abrechnung.
  • „Komplett“ verbindet die freigeschalteten Funktionen beider Module mit gemeinsamem Kunden- und Baustellenstamm.

Mengen-, Nutzer-, Standort-, Speicher- oder Funktionsgrenzen ergeben sich aus der bei Bestellung sichtbaren Paketbeschreibung. Überschreitungen werden nicht stillschweigend entgeltpflichtig, sondern erfordern ein Upgrade oder eine gesonderte Vereinbarung.

Wird im Checkout eine kostenlose Testphase angeboten, beginnt sie mit der bestätigten Aktivierung. Nach ihrem Ende läuft das gewählte kostenpflichtige Abonnement automatisch an, sofern der Kunde nicht vor Ablauf über das Stripe-Kundenportal kündigt. Dauer, Folgepreis und Abrechnungsintervall werden vor Abschluss angezeigt. Ohne im Checkout ausgewiesene Testphase besteht kein Anspruch darauf.

JOOSN darf die Software weiterentwickeln, Sicherheitsupdates einspielen und Bedienabläufe ändern, sofern die wesentlichen Vertragsfunktionen des gebuchten Pakets erhalten bleiben und die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden.

§ 4

Konto, Nutzer und Pflichten

Der Kunde muss vollständige und richtige Unternehmens-, Kontakt- und Abrechnungsdaten angeben und Änderungen unverzüglich aktualisieren. Zugangsdaten sind personenbezogen, geheim zu halten und dürfen nicht zwischen Personen geteilt werden.

  • Der Kunde verwaltet Rollen und Zugriffe seiner Mitarbeiter und Nachunternehmer nach dem Erforderlichkeitsprinzip.
  • Verdächtige Zugriffe, verlorene Geräte und kompromittierte Konten sind JOOSN unverzüglich an joerg@joosn.de zu melden.
  • Der Kunde hält unterstützte Browser und Endgeräte aktuell und schützt sie durch Gerätesperre und angemessene Sicherheitsmaßnahmen.
  • Die Plattform darf nicht rechtswidrig, missbräuchlich, zur Umgehung von Zugriffskontrollen oder zur Beeinträchtigung anderer Mandanten verwendet werden.

Der Kunde bleibt für Handlungen seiner berechtigten Nutzer verantwortlich, soweit er diese veranlasst hat oder durch pflichtwidrige Zugriffsverwaltung ermöglicht.

§ 5

Kundendaten, Inhalte und fachliche Verantwortung

Der Kunde bleibt Inhaber seiner in Assetriva eingegebenen fachlichen Daten. Er räumt JOOSN für die Vertragsdauer die zur Speicherung, Verarbeitung, Übertragung, Sicherung und Darstellung erforderlichen Rechte ein. Diese Rechte dienen ausschließlich der Vertragserfüllung, Sicherheit und dem Betrieb der Plattform.

Der Kunde ist für Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und erforderliche Informationspflichten seiner Inhalte verantwortlich. Er darf nur Daten, Fotos, Dokumente, Audioaufnahmen und Signaturen verarbeiten, für die eine ausreichende Rechtsgrundlage und Berechtigung besteht. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO dürfen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht hochgeladen werden.

Assetriva unterstützt betriebliche Abläufe, ersetzt aber keine rechtliche, steuerliche, buchhalterische, sicherheitstechnische oder fachkundige Prüfung. Insbesondere müssen Angebote, Verträge, Prüfpflichten, Rapporte, Rechnungen, Steuerangaben und Exporte vor verbindlicher Verwendung durch den Kunden geprüft werden.

§ 6

Preise und Zahlung

Es gelten Paketpreis, Währung, Intervall und Steuern, die dem Kunden unmittelbar vor der Bestellung angezeigt werden. Soweit gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird sie zusätzlich ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt im Voraus über den im Checkout benannten Zahlungsdienstleister Stripe.

Monatsabonnements werden monatlich, Jahresabonnements jährlich im Voraus berechnet. Der Kunde ermächtigt Stripe, fällige Beträge über die gewählte Zahlungsart einzuziehen. Rechnungen und Zahlungsbelege werden im Stripe-Kundenportal bereitgestellt, soweit Stripe dies für die gewählte Zahlungsart unterstützt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. JOOSN kann nach angemessener Vorankündigung Zugriffe einschränken, wenn eine fällige Zahlung trotz Mahnung ausbleibt. Die Daten werden durch eine Zahlungssperre nicht automatisch gelöscht. Sicherheitsbedingte Sofortmaßnahmen bleiben unberührt.

§ 7

Laufzeit, Paketwechsel und Kündigung

Der Vertrag läuft für das im Checkout gewählte Monats- oder Jahresintervall. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres gleichlanges Intervall, wenn er nicht vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums über das Stripe-Kundenportal gekündigt wird. Stripe zeigt den Wirksamkeitszeitpunkt der Kündigung an.

Paket- und Intervallwechsel werden zu dem im Kundenportal oder Checkout angezeigten Zeitpunkt wirksam. Etwaige zeitanteilige Abrechnungen werden vor Bestätigung angezeigt. Eine ordentliche Kündigung begründet keinen Anspruch auf Erstattung bereits angefangener Abrechnungszeiträume.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegendem oder wiederholtem Missbrauch, erheblicher Gefährdung der Plattformsicherheit oder fortdauerndem Zahlungsverzug nach Abmahnung vor.

Nach Vertragsende werden Zugriffe eingeschränkt. Rückgabe, Export, gesetzliche Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Kundendaten richten sich nach dem AVV und dem dokumentierten Offboarding-Verfahren. Aufbewahrungspflichtige Abrechnungs- und Vertragsnachweise bleiben bis zum Ablauf der jeweiligen Pflicht gesperrt gespeichert.

§ 8

Betrieb, Verfügbarkeit und Support

JOOSN betreibt Assetriva nach dem Stand der Technik mit angemessenen Sicherheits- und Verfügbarkeitsmaßnahmen. Eine jederzeit unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Verbindliche Service-Level, Reaktionszeiten, RPO oder RTO gelten nur, wenn sie gesondert vereinbart wurden.

Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und angekündigt. Unaufschiebbare Sicherheitsupdates, Störungen von Internet-, Energie- oder Drittanbietern sowie höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

Supportanfragen sind an joerg@joosn.de zu richten. Der Standard-Support umfasst die Annahme und angemessene Bearbeitung von Störungen; eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit ist ohne separates Supportpaket nicht vereinbart.

§ 9

Nutzungsrechte und Schutz

JOOSN gewährt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, Assetriva im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Rechte am Plattformkern, Quellcode, Designsystem, generischen Modulen, Dokumentation und Weiterentwicklungen verbleiben bei JOOSN oder den jeweiligen Lizenzgebern.

White-Label-Branding oder kundenspezifische Oberflächen übertragen keine Rechte am Plattformkern. Rechte an individuell beauftragten Arbeitsergebnissen richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Projektangebot. Unterlizenzierung, Weiterverkauf, öffentliche Bereitstellung, automatisiertes Scraping, Reverse Engineering oder Umgehung technischer Begrenzungen sind untersagt, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.

§ 10

Mängel und Mitwirkung

Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel unverzüglich mit den erforderlichen Informationen, ohne Geheimnisse oder unnötige personenbezogene Daten zu übermitteln. JOOSN erhält eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung.

Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung überwiegend durch nicht unterstützte Endgeräte, kundenseitige Konfiguration, Drittsoftware, fehlende Internetverbindung, unzulässige Eingriffe oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs verursacht wird. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben im Übrigen unberührt.

§ 11

Haftung

JOOSN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von JOOSN. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach Datenschutzrecht, werden nicht ausgeschlossen oder entgegen zwingendem Recht begrenzt.

§ 12

Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Davon ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erhalten oder unabhängig entwickelt wurden.

Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; die andere Partei wird, soweit rechtlich erlaubt, vorher informiert. Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

§ 13

Änderungen von Preisen und Bedingungen

JOOSN kann Preise für künftige Verlängerungszeiträume ändern, wenn sich Leistungsumfang, Anbieter-, Personal-, Energie-, Steuer- oder Infrastrukturkosten nachvollziehbar ändern. Der Kunde wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden informiert und kann bis zum Verlängerungszeitpunkt kündigen. Bereits bezahlte Zeiträume bleiben unverändert.

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform angeboten. Wesentliche Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zulasten des Kunden verschieben, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder für einen neuen Vertragszeitraum wirksam. Rein redaktionelle Klarstellungen sowie zwingende gesetzliche oder sicherheitsbedingte Anpassungen dürfen mit angemessener Vorankündigung vorgenommen werden, soweit sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.

§ 14

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Informationen über Verarbeitungen, für die JOOSN selbst Verantwortlicher ist, enthält die Datenschutzerklärung.

Soweit JOOSN personenbezogene Daten von Kunden, Beschäftigten, Auftraggebern oder sonstigen Betroffenen im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO in der bei Vertragsschluss ausgewiesenen Fassung. Der AVV ist Bestandteil des Assetriva-Vertrags und wird mit der AGB-Annahme im Checkout abgeschlossen.

§ 15

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Crailsheim. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Vertragssprache ist Deutsch. Fragen zu diesen Bedingungen können an joerg@joosn.de gerichtet werden.